Willkommen bei Ihren Rechten im Internet
Das Internet macht vieles einfacher. Aber es gibt auch Gefahren. Hier finden Sie klare Antworten auf 30 wichtige Fragen. Es geht um Ihre Rechte als Kunde im Internet. Wir erklären alles sehr einfach. Sie brauchen kein Vorwissen über Gesetze.
Inhalt
Schnelle Übersicht: Alle 30 Fragen
Hier sehen Sie alle Fragen. Klicken Sie auf eine Frage. Dann kommen Sie direkt zur genauen Antwort.
Kategorie 1: Abos und Verträge
1.1. Mein Abo hat sich von selbst verlängert. Ist das erlaubt?
1.2. Wie kündige ich ein Abo richtig?
1.3. Brauche ich eine Unterschrift für die Kündigung?
1.4. Ich bekomme keine Bestätigung für die Kündigung. Gilt sie trotzdem?
1.5. Ich kann mich nicht anmelden. Wie kann ich dann kündigen?
1.6. Kann ich ein Abo rückgängig machen?
1.7. Das Abo kostet mehr als gesagt. Muss ich zahlen?
1.8. Ich habe Post von einem Inkassobüro. Was soll ich tun?
1.9. Sind Verträge für 24 Monate erlaubt?
Thema 2: Bezahlen und Geld abbuchen
2.1. Wie stoppe ich Abbuchungen, die ich nicht will?
2.2. Kann ich eine SEPA-Lastschrift zurückholen?
2.3. Kann ich eine Zahlung mit der Kreditkarte zurückholen?
2.4. Wie erkenne ich unsichere Arten zum Bezahlen?
Kategorie 3: Einkaufen im Internet und Lieferung
3.1. Woran erkenne ich einen falschen Shop im Internet?
3.2. Mein Paket kommt nicht an. Welche Rechte habe ich?
3.3. Sie haben ein kaputtes Produkt bekommen. Was können Sie tun?
3.4. Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?
3.5. Sie bestellen Ware aus China. Welche extra Kosten zahlen Sie?
3.6. Müssen Sie die Ware nach China zurückschicken?
3.7. Darf der Paketdienst Ihr Paket beim Nachbarn abgeben?
3.8. Was ist ein Privatkauf?
Kategorie 4: Ihre Daten und Bilder im Internet
4.1. Darf jemand ein Foto von mir ohne Erlaubnis im Internet zeigen?
4.2. Was mache ich bei einem unerwünschten Foto im Internet?
4.3. Was mache ich, wenn Fremde mein Facebook-Konto gehackt haben?
4.4. Welche Rechte habe ich beim Datenschutz?
4.5. Wie lasse ich meine Daten bei einer Firma löschen?
Kategorie 5: Probleme mit dem Recht
Kategorie 6: Beratung zum Recht
6.1. Welches Recht gilt für Sie beim Einkauf?
6.2. Wer hilft mir noch außer einem Anwalt?
6.3. Ersetzt dieser Text eine Beratung von einem Profi?
1. Abos und Verträge
Viele Menschen beschweren sich über heimliche Abos. Kennen Sie Ihre Rechte. Dann schützen Sie sich vor unerwarteten Kosten.
Die häufigsten Probleme mit Abos
Schaubild: Ist die automatische Verlängerung von Ihrem Abo gültig?
1.1. Mein Abo hat sich von selbst verlängert. Ist das erlaubt?
Kurze Antwort: Ja. Aber es gibt dafür feste Regeln.
Genaue Erklärung:
Es gibt bei Abos zwei verschiedene Fälle:
Fall 1: Ein Abo für eine bestimmte Zeit verlängert sich
Eine Verlängerung von selbst ist nur dann gültig. Dafür müssen alle drei von diesen Regeln gelten:
-
Klarer Hinweis: Die Firma muss Ihnen vorher Bescheid geben. Die Firma muss klar sagen: Der Vertrag verlängert sich.
-
Genug Zeit zum Ablehnen: Sie müssen genug Zeit haben. In dieser Zeit können Sie die Verlängerung ablehnen.
-
Regel in den AGB: Diese Verlängerung muss in den AGB stehen. AGB heißt Allgemeine Geschäftsbedingungen. Das sind die Regeln von dem Vertrag.
Fehlt auch nur eine von diesen drei Regeln? Dann endet der Vertrag ganz normal zum alten Termin. Sie müssen dann nicht weiter bezahlen.
Fall 2: Aus einem Probeabo wird ein bezahltes Abo
Sie machen hier von Anfang an einen längeren Vertrag. Die Probezeit ist nur ein kostenloser Test. Dieser Test ist ein Teil von dem Vertrag.
Wichtiger Unterschied: Das ist keine neue Verlängerung von selbst. Der alte Vertrag läuft einfach weiter.
Vertrag unterschrieben
Die Probezeit läuft
Sie müssen bezahlen
Ein Beispiel aus dem Alltag:
Anna meldet sich bei einer Internetseite für Partnersuche an. Sie bekommt 14 Tage umsonst. In den AGB steht eine Regel: Nach der Probezeit zahlen Sie 29,90 Euro im Monat für 12 Monate.
Anna bekommt in der Probezeit keine E-Mail zur Erinnerung. Am Tag 15 bucht die Firma das Geld von selbst ab.
Ergebnis: Die Verlängerung ist nicht gültig. Die Firma hat Anna nicht rechtzeitig erinnert. Der Vertrag endet nach 14 Tagen.
Schreiben Sie sich bei jedem Probeabo sofort eine Erinnerung in den Kalender. Machen Sie das für 2 Tage vor dem Ende von der Probezeit. So vergessen Sie das Kündigen nie.
1.2. Wie kündigen Sie ein Abo richtig?
Kurze Antwort: Meistens reicht eine einfache E-Mail.
Wichtig zu wissen:
- Eine Firma darf Sie nicht zwingen. Sie brauchen kein bestimmtes Formular.
- Eine Firma darf Sie nicht zwingen. Sie müssen nicht im Kundenkonto kündigen.
- Eine Kündigung per E-Mail ist sofort gültig. Sie gilt direkt beim Ankommen. Das gilt auch für den Spam-Ordner.
Ein einfaches Muster für Ihre Kündigung:
Betreff: Kündigung von meinem Abo [Kundennummer: 123456]
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich kündige hiermit mein Abo.
Bitte beenden Sie das Abo so schnell wie möglich.
Meine Kundennummer: 123456
Meine E-Mail-Adresse: max@beispiel.at
Bitte bestätigen Sie mir diese Kündigung.
Bitte nennen Sie mir das Datum für das Ende.
Mit freundlichen Grüßen
Max MustermannSie löschen eine App auf dem Handy? Das ist keine Kündigung. Ihr Vertrag läuft weiter. Sie müssen weiter bezahlen.
Heben Sie Beweise auf:
So heben Sie Beweise für die Kündigung auf
1.3. Muss ich meine Kündigung unterschreiben?
Kurze Antwort: Meistens nein. Manchmal aber schon.
Normal: Eine E-Mail ohne Unterschrift reicht aus.
Ausnahme: Manchmal verlangt der Vertrag eine "Schriftform". Oder er verlangt "Schriftlichkeit". Dann brauchen Sie:
- Eine Unterschrift mit der Hand. Sie scannen das Blatt ein. Sie schicken das Dokument als PDF in einer E-Mail. Oder:
- Eine digitale Unterschrift am Computer. Das ist zum Beispiel die ID Austria oder die Handy-Signatur.
Sie können Dokumente am Computer gültig unterschreiben. Dafür nutzen Sie die ID Austria. Das hieß früher Handy-Signatur. Sie bekommen das kostenlos auf der Internetseite oesterreich.gv.at.
1.4. Die Firma bestätigt meine Kündigung nicht. Gilt die Kündigung trotzdem?
Kurze Antwort: Ja, Ihre Kündigung gilt auch ohne eine Bestätigung.
Das ist wichtig:
Die Kündigung ist gültig, wenn sie bei der Firma ankommt. Sie brauchen dafür keine Bestätigung.
Wann ist eine E-Mail angekommen?
- Wenn die E-Mail im Postfach von der Firma ist.
- Auch wenn die E-Mail in den Spam-Ordner kommt.
- Niemand muss die E-Mail sofort lesen.
Sie wollen Ihre Kündigung sicher beweisen? Die Ombudsstelle gibt Ihnen dafür diese Tipps:
Möglichkeit 1: Schicken Sie einen eingeschriebenen Brief.
Möglichkeit 2: Kündigen Sie über das Internet auf www.online-kuendigen.at. Dort bekommen Sie einen digitalen Beweis.
Möglichkeit 3: Machen Sie ein Bildschirmfoto von der gesendeten E-Mail. Heben Sie dieses Foto sicher auf.
1.5. Ich kann mich nicht anmelden. Wie kündige ich?
Kurze Antwort: Das ist kein Problem. Sie können eine E-Mail schreiben. Oder Sie schreiben einen Brief.
Die Regel:
Eine Firma muss Ihre Kündigung immer annehmen. Der Weg ist dabei egal. Sie müssen sich nicht in Ihr Kundenkonto einloggen.
Eine Firma darf Sie nicht zum Einloggen zwingen. Nutzt die Firma Probleme bei der Anmeldung als Ausrede? Das ist gegen das Gesetz.
1.6. Kann ich von einem Abo zurücktreten?
Kurze Antwort: Ja. Sie haben ein Recht auf Rücktritt. Das gilt für alle Verträge im Internet. Sie haben dafür 14 Tage Zeit.
Ihr Recht auf Widerruf (Rücktritt):
Sie schließen einen Vertrag im Internet ab. Sie können dann innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Das nennt man auch Widerruf. Dabei gilt:
- Sie brauchen keinen Grund.
- Es kostet Sie kein Geld.
- Sie brauchen kein Formular. Eine einfache E-Mail reicht völlig aus.
Wann beginnen diese 14 Tage?
Sie schließen den Vertrag ab
Sie haben Zeit
Der letzte Tag
Ein Beispiel:
Lisa schließt an einem Montag einen Vertrag im Internet ab.
Das passiert am 10. Oktober um 15:00 Uhr.
Lisa hat nun genau 14 Tage Zeit zum Überlegen.
Sie kann bis zum 24. Oktober vom Vertrag zurücktreten.
Sie hat an diesem Tag bis 23:59 Uhr Zeit dafür.
1.7. Die Kosten sind plötzlich höher. Muss ich das bezahlen?
Kurze Antwort: Nein. Sie zahlen nur den Preis aus der Bestellung.
Die Regel:
Das Unternehmen muss diese Dinge direkt am Bestellknopf zeigen:
- Den gesamten Preis. Das sind alle Kosten zusammen.
- Die Dauer vom Vertrag. So lange müssen Sie zahlen.
- Bei einem Abo: Den Preis für einen Monat und den gesamten Preis.
Beispiel für eine falsche Anzeige von dem Preis:
Falsch:
"Premium-Zugang: Nur 9,99 EUR im Monat!"
Was fehlt hier?
→ Die Dauer vom Vertrag fehlt. (Zum Beispiel 12 oder 24 Monate)
→ Der gesamte Preis fehlt. (9,99 EUR mal 12 Monate sind 119,88 EUR)
Beispiel für eine richtige Anzeige von dem Preis:
Richtig:
"Premium-Zugang: 9,99 EUR im Monat
Dauer vom Vertrag: 12 Monate
Gesamter Preis: 119,88 EUR"
Manchmal stehen Kosten nur in den AGB. AGB bedeutet: Allgemeine Geschäftsbedingungen. Das sind die Regeln für den Vertrag. Die Kosten stehen dann nicht am Bestellknopf. Das ist nicht gültig. Sie müssen diese Kosten nicht bezahlen.
1.8. Ich habe einen Brief von einem Inkassobüro bekommen. Was soll ich tun?
Kurze Antwort: Bleiben Sie ruhig. Prüfen Sie die Geldforderung ganz genau.
So machen Sie es richtig bei einem Inkasso-Brief:
So gehen Sie mit Inkasso-Briefen um
Wichtig:
- Ignorieren Sie den Brief auf keinen Fall. Tun Sie das auch dann nicht, wenn die Forderung falsch ist.
- Schreiben Sie einen Brief zurück. Erklären Sie genau, warum Sie nicht zahlen.
- Heben Sie alle wichtigen Dinge auf. Zum Beispiel Kopien, Screenshots und E-Mails.
Manchmal geraten Sie in eine Abo-Falle. Dann gibt es keinen gültigen Vertrag. Die Kosten waren vielleicht versteckt. Oder Sie haben wichtige Informationen nicht bekommen. Dann müssen Sie nicht bezahlen. Schreiben Sie dem Inkassobüro einen Brief. Erklären Sie, warum der Vertrag ungültig ist.
1.9. Sind lange Verträge (zum Beispiel 24 Monate) erlaubt?
Kurze Antwort: Ja, aber mit Ausnahmen. Sie können lange Verträge auch früher beenden.
Die Regel bei langen Verträgen:
Manche Verträge dauern länger als 12 Monate. Diese Verträge können Sie früher beenden:
Nach dem ersten Jahr:
- Die Frist für die Kündigung ist: 2 Monate.
- Der Vertrag endet: Nach 12 Monaten. Er endet nicht erst nach 24 Monaten.
Danach:
- Sie können zum Ende von jedem halben Jahr kündigen.
- Die Frist für die Kündigung bleibt bei 2 Monaten.
Ein Beispiel für die Praxis: Ein Vertrag über 24 Monate
Sie machen am 1. Januar 2025 einen Vertrag bei einer Partnerbörse im Internet. Der Vertrag dauert 24 Monate.
Möglichkeit 1 für die Kündigung – Nach dem ersten Jahr:
| Was? | Wann? |
|---|---|
| Kündigung abgeben | Spätestens am 1. November 2025 |
| Frist für die Kündigung | 2 Monate vor dem Jahresende |
| Der Vertrag endet | Am 1. Januar 2026 |
| Ihr Vorteil | Sie zahlen 12 Monate weniger |
Möglichkeit 2 für die Kündigung – Nach 18 Monaten:
Vielleicht haben Sie die erste Möglichkeit verpasst. Dann gilt diese Regel:
| Was? | Wann? |
|---|---|
| Kündigung abgeben | Spätestens am 1. Mai 2026 |
| Frist für die Kündigung | 2 Monate vor dem Ende vom halben Jahr |
| Der Vertrag endet | Am 1. Juli 2026 |
| Dauer vom Vertrag | 18 Monate statt 24 Monate |
Zusammenfassung:
Sie können einen Vertrag über 24 Monate früher beenden. Sie können nach 12 Monaten kündigen. Oder Sie kündigen nach 18 Monaten. Sie müssen nicht die vollen 24 Monate bezahlen.
Diese Regel schützt Sie vor sehr langen Verträgen. Manche Verträge dauern 24 Monate. Andere Verträge dauern 36 oder 48 Monate. Sie können trotzdem nach dem ersten Jahr kündigen.
2. Bezahlen und Geld abbuchen
Manchmal ziehen Firmen falsch Geld von Ihrem Konto ein. Das passiert schnell. Wir zeigen Ihnen einen Weg. So holen Sie Ihr Geld zurück.
2.1. Wie stoppe ich falsche Abbuchungen?
Was Sie bei falschen Abbuchungen tun können
So holen Sie eine SEPA-Lastschrift zurück:
- Sie haben 8 Wochen Zeit nach der Abbuchung.
- Rufen Sie bei Ihrer Bank an.
- Oder nutzen Sie das Online-Banking.
- Sagen Sie: "Ich möchte die Lastschrift vom [Datum] zurückgeben."
- Das kostet nichts.
- Aber nur, wenn die Abbuchung wirklich falsch war.
Wichtig:
Holen Sie das Geld nur zurück, wenn die Abbuchung wirklich falsch ist. Sonst entstehen neue Kosten für Sie. Diese Kosten müssen Sie dann bezahlen.
2.2. Kann ich mein Geld bei einer SEPA-Lastschrift zurückholen?
Kurze Antwort: Ja. Sie haben dafür 8 Wochen Zeit. Sie müssen keinen Grund nennen.
So funktioniert die Rückbuchung:
Das Gesetz erlaubt Ihnen die Rückbuchung von einer SEPA-Lastschrift. Das heißt: Sie holen sich das Geld wieder.
Zeit: Sie haben 8 Wochen nach der Abbuchung Zeit.
Grund: Sie brauchen keinen Grund.
Kosten: Die Rückbuchung kostet nichts. Das gilt, wenn die Abbuchung falsch war.
So machen Sie das:
- Bank kontaktieren: Rufen Sie Ihre Bank an. Oder schreiben Sie im Internet. Sie können auch in die Filiale gehen.
- Abbuchung nennen: Sagen Sie der Bank das Datum. Nennen Sie auch den Geldbetrag.
- Geld zurückfordern: Sagen Sie: "Ich möchte die Lastschrift zurückbuchen".
- Geld bekommen: Sie haben Ihr Geld meistens nach wenigen Tagen wieder auf dem Konto.
War die Abbuchung richtig? Dann muss das Unternehmen Gebühren bezahlen. Das sind etwa 3 bis 5 Euro. Das Unternehmen verlangt dieses Geld dann von Ihnen zurück. Holen Sie Ihr Geld deshalb nur bei wirklich falschen Abbuchungen zurück.
2.3. Kann ich eine Zahlung mit der Kreditkarte zurückholen?
Kurze Antwort: Ja, in bestimmten Fällen geht das. Das nennt man Chargeback. Das bedeutet Rückbuchung.
Es gibt zwei verschiedene Situationen:
Situation 1: Die Zahlung war nicht erlaubt
Jemand hat Ihre Karte ohne Ihre Erlaubnis benutzt. Dann muss Ihr Anbieter der Kreditkarte das Geld zurückzahlen.
- Sie müssen nicht für diese fremden Zahlungen bezahlen.
- Melden Sie den Fall sofort bei Ihrer Bank.
- Sperren Sie die Karte sofort.
Beispiel: Jemand hat Ihre Karte gestohlen. Der Dieb hat damit eingekauft.
Situation 2: Sie haben ein Problem mit dem Verkäufer
Sie haben die bestellte Ware nicht bekommen. Oder die Ware ist eine Fälschung. Oder es gibt ein anderes Problem.
So machen Sie das:
- Zuerst den Verkäufer kontaktieren: Erklären Sie das Problem. Fordern Sie eine Lösung.
- Mehr Zeit geben: Geben Sie dem Verkäufer etwas Zeit. Er soll in 1 bis 2 Wochen liefern oder reparieren.
- Beweise sammeln: Heben Sie alle E-Mails und Antworten als Beweis auf.
- Eine Rückbuchung beantragen: Melden Sie sich bei Ihrem Anbieter der Kreditkarte. Das ist zum Beispiel Visa oder Mastercard.
Wichtig: Sie müssen Ihre Nachricht an den Verkäufer beweisen können. Heben Sie deshalb alle E-Mails auf.
Sie haben nur begrenzt Zeit für eine Rückbuchung. Das hängt von Ihrem Anbieter der Kreditkarte ab. Meistens haben Sie 120 Tage Zeit. Die Zeit zählt ab dem Tag der Buchung. Bitte handeln Sie schnell!
2.4. Wie erkenne ich eine unsichere Art der Bezahlung?
Kurze Antwort: Seien Sie sehr vorsichtig bei der Vorkasse. Seien Sie auch vorsichtig bei Diensten für Geldüberweisungen.
So sicher sind die verschiedenen Arten der Bezahlung:
| Art der Bezahlung | Sicherheit | Hinweis |
|---|---|---|
| Kreditkarte | Sicher | Sie können das Geld zurückholen. Sie haben einen Käuferschutz. |
| PayPal / Klarna | Sicher | Sie haben einen Käuferschutz. Sie bekommen das Geld bei Problemen zurück. |
| Rechnung / Nachnahme | Sehr sicher | Sie bezahlen erst nach dem Erhalt der Ware. |
| Sofortüberweisung | Mittel | Sie bekommen das Geld nur sehr schwer wieder zurück. |
| Vorkasse (Überweisung) | Riskant | Vorsicht bei unbekannten Verkäufern. Es gibt eine große Gefahr für Betrug. |
| Western Union / Moneygram | Unsicher | Nutzen Sie diese Dienste niemals für Einkäufe im Internet! |
Nutzen Sie niemals Western Union für Einkäufe im Internet! Nutzen Sie auch nicht Moneygram oder ähnliche Dienste! Verbrecher nutzen diese Dienste sehr oft für Betrug. Niemand kann den Weg von Ihrem Geld sehen. Ihr Geld ist dann für immer verloren.
3. Einkauf im Internet und die Lieferung
Einkaufen im Internet ist sehr einfach und bequem. Aber es gibt dabei auch einige Gefahren. So schützen Sie sich vor falschen Geschäften im Internet. So schützen Sie sich vor Betrug.
3.1. Woran erkenne ich einen Fake-Shop?
Die Checkliste für Fake-Shops:
| Warnsignal | Was das bedeutet | Risiko |
|---|---|---|
| Kein Impressum oder falsche Adresse | Die Firma gibt es nicht. Oder sie versteckt sich. | Sehr hoch |
| Nur Vorauskasse ist möglich | Sie überweisen das Geld. Dann ist Ihr Geld weg. | Sehr hoch |
| Sehr billige Preise | Das Angebot ist viel zu gut. Es kann nicht stimmen. | Sehr hoch |
| Schlechtes Deutsch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen | Ein Computer hat den Text übersetzt. | Mittel |
| Keine Bewertungen im Internet | Der Onlineshop ist neu. Oder er ist gefälscht. | Mittel |
| Gefälschte Gütesiegel | Betrüger kopieren die Bilder von echten Siegeln. | Sehr hoch |
So prüfen Sie ein Gütesiegel richtig:
So prüfen Sie ein Gütesiegel in 3 Schritten
Sichere Gütesiegel in Österreich:
- Österreichisches E-Commerce-Gütezeichen
- Trusted Shops
- EHI Geprüfter Online-Shop
- TÜV Safer Shopping
Besuchen Sie die Internetseite watchlist-internet.at. Suchen Sie nach dem Namen von dem Onlineshop. Dort finden Sie aktuelle Warnungen. Ein Fake-Shop ist ein gefälschter Onlineshop.
3.2. Meine Bestellung kommt nicht. Was sind meine Rechte?
Kurze Antwort: Setzen Sie eine neue Frist. Danach können Sie den Vertrag beenden.
Die Frist für die Lieferung:
Haben Sie nichts anderes abgemacht? Dann muss der Onlineshop spätestens in 30 Tagen liefern.
So machen Sie es bei einer späten Lieferung:
- Neue Frist setzen: Schreiben Sie dem Händler eine E-Mail. Geben Sie ihm 1 bis 2 Wochen Zeit.
- Zeit abwarten: Geben Sie dem Händler diese Zeit für die Lieferung.
- Rücktritt: Kommt das Paket immer noch nicht? Dann können Sie den Vertrag beenden. Verlangen Sie Ihr Geld zurück.
Ausnahme – Das Fixgeschäft:
Bei einem Fixgeschäft können Sie den Vertrag sofort beenden. Sie müssen keine neue Frist setzen.
Was ist ein Fixgeschäft? Das ist ein besonderer Vertrag. Die Lieferung muss an einem bestimmten Tag da sein.
Beispiele:
- Eine Geburtstagstorte für den 15. Oktober
- Ein Hochzeitskleid für den 20. September
- Ein Weihnachtsgeschenk für den 24. Dezember
War der genaue Tag für die Lieferung sehr wichtig? Dann ist es ein Fixgeschäft. Sie müssen dann keine neue Frist setzen. Sie können den Vertrag sofort beenden.
3.3. Das Produkt ist kaputt – Was können Sie tun?
Kurze Antwort: Sie haben 2 Jahre das Recht auf Gewährleistung. Das heißt: Der Verkäufer haftet für Fehler am Produkt.
Ihre Rechte bei Fehlern:
Ablauf der Gewährleistung in 2 Schritten
Wichtige Regel seit dem Jahr 2022:
Passiert ein Fehler in den ersten 12 Monaten? Dann gilt eine feste Regel. Das Gesetz sagt: Der Fehler war schon beim Kauf da.
Beispiel:
Sie kaufen ein Smartphone. Nach 8 Monaten geht der Bildschirm kaputt.
Früher: Sie mussten den Fehler beweisen. Sie mussten zeigen: Der Fehler war schon beim Kauf da.
Heute: Der Verkäufer muss den Fehler beweisen. Er muss zeigen: Der Bildschirm war beim Verkauf völlig in Ordnung.
Diese neue Regel macht vieles einfacher für Sie. Sie bekommen leichter Ihr Recht. In den ersten 12 Monaten muss der Verkäufer den Beweis liefern.
3.4. Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?
Kurze Antwort: Die Gewährleistung steht im Gesetz. Die Garantie ist freiwillig.
| Feature | Gewährleistung | Garantie |
|---|---|---|
| Grundlage | Pflicht durch das Gesetz | Freiwilliges Versprechen |
| Von wem | Vom Verkäufer | Meistens vom Hersteller |
| Dauer | 2 Jahre | Unterschiedlich (oft 1 bis 2 Jahre) |
| Gilt für | Fehler beim Kauf | Bestimmt der Geber der Garantie |
| Weglassen erlaubt? | Nein. Das ist eine Pflicht. | Ja. Es ist ein extra Angebot. |
Wichtig: Eine Garantie ersetzt niemals Ihre Gewährleistung. Die Gewährleistung ist Ihr festes Recht. Sie haben immer beide Möglichkeiten.
3.5. Ich habe Ware aus China bestellt. Welche Kosten gibt es noch?
Kurze Antwort: Sie müssen oft diese Dinge zusätzlich bezahlen: Steuern, Zoll ab 150 Euro und Gebühren für die Bearbeitung.
Gilt für: Alle Bestellungen von außerhalb der EU. Zum Beispiel aus China, aus den USA oder aus England.
Kosten für Pakete von außerhalb der EU:
| Art der Kosten | Ab diesem Preis | So viel kostet es |
|---|---|---|
| Einfuhrumsatzsteuer | 0 Euro | 20 Prozent vom Preis |
| Gebühr für den Zoll | 150 Euro | Hängt von der Ware ab (0 bis 17 Prozent) |
| Gebühr für die Post | 0 Euro | Ungefähr 10 Euro pro Paket |
Sie finden vielleicht ein billiges Angebot in China. Aber Zoll und Gebühren machen das Paket teuer. Oft ist es dann teurer als in der EU. Bitte berechnen Sie vorher alle Kosten.
3.6. Muss ich die Ware nach China zurückschicken?
Kurze Antwort: Es kommt auf den Grund an. Warum schicken Sie die Ware zurück?
Es gibt 2 verschiedene Fälle:
Fall 1: Die Ware ist falsch oder kaputt
- Der Onlineshop muss die Kosten für die Rücksendung bezahlen.
- Bezahlen Sie das Paket nicht selbst.
- Verlangen Sie vorher ein Rücksendeetikett.
- Oder fordern Sie das Geld für den Versand zurück.
Fall 2: Die Ware gefällt Ihnen nicht
- Sie geben die Ware innerhalb von 14 Tagen zurück.
- Vielleicht müssen Sie die Kosten für das Paket selbst bezahlen.
- Das gilt aber nur unter einer bestimmten Bedingung.
- Der Shop muss Sie vor dem Kauf darüber informieren.
Haben Sie Probleme mit dem Onlineshop? Dann melden Sie sich bei Ihrem Zahlungsdienstleister. Das ist zum Beispiel Klarna oder PayPal. Oder melden Sie sich bei Ihrem Kreditkartenanbieter. Diese Firmen können Ihnen oft gut helfen. Vielleicht müssen Sie das Paket dann nicht nach China schicken.
3.7. Darf der Paketbote mein Paket beim Nachbarn abgeben?
Kurze Antwort: Ja. Der Online-Shop trägt das Risiko.
Die Regel:
Der Online-Shop trägt das Risiko für den Transport. Das gilt, bis Sie das Paket persönlich bekommen.
Was bedeutet das für Sie?
- Das Paket geht beim Nachbarn verloren? Dann muss der Shop neu liefern. Oder der Shop gibt Ihnen das Geld zurück.
- Das Paket geht beim Nachbarn kaputt? Der Shop muss den Schaden bezahlen.
- Der Nachbar gibt Ihnen das Paket nicht? Das ist das Problem von dem Shop. Es ist nicht Ihr Problem.
3.8. Was ist ein Privatkauf?
Kurze Antwort: Beim Privatkauf haben Sie viel weniger Rechte. Sie haben mehr Rechte bei einem Kauf von einem Unternehmen.
Ein Privatkauf ist ein Kauf zwischen zwei privaten Personen. Das passiert zum Beispiel auf Plattformen wie willhaben.at.
Diese Nachteile haben Sie bei einem Privatkauf:
| Recht | Bei einem Unternehmen | Bei einer privaten Person |
|---|---|---|
| Recht auf Rückgabe (14 Tage) | ✓ Ja | ✗ Nein |
| Gewährleistung (2 Jahre) | ✓ Ja | ~ Verkäufer kann das ablehnen |
| Risiko beim Versand | Verkäufer trägt das Risiko | Sie tragen das Risiko |
Geht das Paket bei der Post verloren? Dann ist das beim Privatkauf Ihr Risiko. Sie bekommen Ihr Geld meistens nicht zurück. Das ist anders bei einem Kauf von einem Unternehmen.
4. Ihre Daten und Bilder im Internet
Ihre persönlichen Daten und Ihre Fotos gehören nur Ihnen. Wir zeigen Ihnen hier wichtige Dinge. So schützen Sie Ihre Daten im Internet.
4.1. Darf jemand ein Foto von Ihnen ohne Erlaubnis veröffentlichen?
Kurze Antwort: Meistens nicht. Aber es gibt Ausnahmen.
Das Recht am eigenen Bild:
Jeder Mensch hat das Recht am eigenen Bild. Niemand darf einfach so ein Foto von Ihnen veröffentlichen. Es gibt dafür klare Regeln.
Oft ist das Veröffentlichen von einem Foto verboten. Zum Beispiel, wenn das Foto Ihnen schadet. Das nennt man die Verletzung von berechtigten Interessen.
Das Veröffentlichen von dem Foto ist verboten, wenn:
- das Foto sehr peinlich für Sie ist.
- das Foto Ihr Privatleben zeigt. Zum Beispiel bei Ihnen zu Hause.
- das Foto eine Lüge über Sie erzählt.
- jemand das Foto heimlich für Werbung nutzt.
Beispiel: Jemand stellt ein peinliches Foto von Ihnen ins Internet. Das Foto zeigt Sie beim Sport mit viel Schweiß. Das Bild ist auf einer Internetseite für Fitness. → Verboten
Was können Sie gegen ein unerlaubtes Foto im Internet tun?
Schritt für Schritt zur Löschung von dem Foto
4.2. Was mache ich bei einem unerwünschten Foto im Internet?
Kurze Antwort: Schreiben Sie der verantwortlichen Person. Melden Sie das Foto bei der Internetseite. Oder holen Sie Hilfe bei der Ombudsstelle. Eine Ombudsstelle hilft Menschen bei Beschwerden.
Das Bild oben zeigt 4 Schritte. Diese Schritte erklären die Löschung von Fotos.
Eine weitere Möglichkeit: Das Recht auf Vergessenwerden
Sie können Suchmaschinen um eine Löschung bitten. Dann verschwindet der Link zu dem Foto. Man findet das Foto dann nicht mehr in der Suche.
- Google: Antrag auf Löschung
- Bing: Es gibt ein ähnliches Formular.
Das Foto bleibt auf der Internetseite. Aber man findet es nicht mehr bei Google oder Bing. Wollen Sie das Foto ganz löschen? Dann müssen Sie dem Betreiber der Internetseite direkt schreiben.
4.3. Was tue ich, wenn mein Facebook-Konto gehackt ist?
Kurze Antwort: Handeln Sie schnell. Ändern Sie sofort Ihr Passwort. Schalten Sie die Zwei-Faktor-Authentifizierung ein.
Das müssen Sie sofort tun:
-
Passwort neu machen: Hat der Hacker Ihr Passwort geändert? Dann schickt Facebook Ihnen eine E-Mail. In der E-Mail ist ein Link. Klicken Sie auf diesen Link. Machen Sie damit ein neues Passwort.
-
Hilfe von Facebook nutzen: Gehen Sie auf die Internetseite facebook.com/hacked. Folgen Sie dort den Anweisungen von Facebook.
-
Freunde um Hilfe bitten: Sagen Sie Ihren Freunden Bescheid. Ihre Freunde sollen Facebook eine Nachricht schreiben. Sie sollen Facebook melden: Jemand hat dieses Profil gehackt.
Sicher für die Zukunft: Die Zwei-Faktor-Authentifizierung
Schalten Sie unbedingt die Zwei-Faktor-Authentifizierung ein. Das ist ein doppelter Schutz. Sie brauchen dann für die Anmeldung 2 Dinge:
- Ihr Passwort
- Einen Code von Ihrem Handy
Beim Einschalten bekommen Sie Notfallcodes. Das sind Codes für den Notfall. Speichern Sie diese Codes unbedingt! Schreiben Sie die Codes auf. Oder drucken Sie die Codes aus.
Verlieren Sie Ihr Handy? Dann brauchen Sie diese Notfallcodes. Ohne diese Codes kommen Sie nicht mehr in Ihr Konto. Sie verlieren Ihr Konto dann für immer!
4.4. Welche Rechte haben Sie beim Datenschutz?
Ihre wichtigsten Rechte für den Datenschutz:
Recht auf Auskunft
Sie können jedes Unternehmen fragen:
"Welche Daten haben Sie über mich gespeichert?"
Das Unternehmen muss darauf antworten.
Die Antwort ist für Sie kostenlos.
Das Unternehmen hat dafür 30 Tage Zeit.
Recht auf Löschung
Sie können verlangen: Das Unternehmen löscht Ihre Daten.
Das Unternehmen braucht die Daten nicht mehr?
Dann muss das Unternehmen die Daten löschen.
Ausnahme:
Die Firma braucht die Daten noch für eine Rechnung.
Oder die Firma braucht die Daten für eine Garantie.
Recht auf Widerspruch
Sie können die Nutzung von Ihren Daten verbieten.
Das nennt man Recht auf Widerspruch.
Das ist besonders wichtig bei Werbung per Post oder E-Mail.
Es ist auch wichtig bei der automatischen Analyse von Ihrer Person.
So stellen Sie eine Datenschutzanfrage:
Betreff: Auskunftsbegehren nach Art. 15 DSGVO
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich gemäß Artikel 15 DSGVO Auskunft über die von Ihnen
über mich gespeicherten personenbezogenen Daten.
Bitte teilen Sie mir mit:
• Welche Daten Sie über mich speichern
• Zu welchen Zwecken diese Daten verwendet werden
• An wen Sie diese Daten weitergeben
Meine bei Ihnen hinterlegten Daten:
E-Mail: max@beispiel.at
Kundennummer: 1234564.5. Wie kann ich meine Daten bei einer Firma löschen?
Kurze Antwort: Schreiben Sie eine einfache E-Mail. Fordern Sie darin die Löschung.
So verlangen Sie die Löschung von Ihren Daten:
Vorlage für Ihre E-Mail:
Betreff: Bitte löschen Sie meine Daten (Artikel 17 DSGVO)
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte löschen Sie alle meine persönlichen Daten in Ihrem System.
Das Recht dazu steht im Artikel 17 der DSGVO.
Das sind meine Daten bei Ihnen:
E-Mail: max@beispiel.at
Kundennummer (wenn Sie eine haben): 123456
Bitte bestätigen Sie mir die Löschung.
Mit freundlichen Grüßen
Max MustermannWichtig – Wann die Firma Ihre Daten nicht löscht:
Eine Firma darf die Löschung ablehnen. Das gilt in diesen Fällen:
- Das Gesetz verlangt die Aufbewahrung. (Zum Beispiel: Rechnungen für 7 Jahre).
- Es gibt einen Streit vor Gericht. Die Firma braucht die Daten als Beweis.
- Sie haben einen laufenden Vertrag. (Zum Beispiel: ein aktives Abo).
Kündigen Sie zuerst Ihren Vertrag. Warten Sie die Frist für die Kündigung ab. Verlangen Sie erst danach die Löschung von Ihren Daten.
5. Rechtliche Probleme
Manche Probleme im Internet enden in einem Streit vor Gericht. Hier lernen Sie das richtige Verhalten.
5.1. Ich habe eine Abmahnung wegen dem Urheberrecht bekommen
Das Urheberrecht schützt fremde Bilder und Texte.
Kurze Antwort: Bleiben Sie ruhig. Löschen Sie den Inhalt sofort. Lassen Sie die Geldforderung prüfen.
So handeln Sie bei einer Abmahnung richtig:
-
Bleiben Sie ruhig: Ignorieren Sie den Brief nicht. Nehmen Sie das Schreiben ernst. Handeln Sie aber nicht zu schnell. Zahlen Sie auf keinen Fall sofort.
-
Inhalt sofort löschen: Löschen Sie das fremde Material sofort. Das kann zum Beispiel ein Foto sein. Löschen Sie es von der Internetseite. Löschen Sie es auch vom Server. Prüfen Sie auch den Speicher von Google. Das ist der sogenannte Google-Cache.
-
Geldforderungen prüfen lassen: Oft fordern die Anwälte zu viel Geld. Zahlen Sie nicht sofort. Lassen Sie den Betrag vorher prüfen. Das macht ein eigener Anwalt. Oder der Konsumentenschutz hilft Ihnen.
So prüfen Sie den Google-Cache:
Sie haben das Foto von Ihrer Internetseite gelöscht. Trotzdem ist es vielleicht noch bei Google sichtbar.
- Suchen Sie Ihre Internetadresse bei Google.
- Klicken Sie auf den kleinen Pfeil neben dem Suchergebnis. Klicken Sie dann auf "Im Cache".
- Vielleicht ist das Foto dort noch da. Dann müssen Sie einen Antrag bei Google stellen. Google löscht dann die alten Inhalte.
Ignorieren Sie eine Abmahnung niemals. Sie müssen immer auf das Schreiben reagieren. Das gilt auch bei zu hohen Geldforderungen. Sonst geht die andere Person vielleicht vor Gericht.
6. Rechtliche Beratung
Hier lesen Sie wichtige Hinweise zum Recht. Und wir zeigen Ihnen Orte für Hilfe. Zum Beispiel für Sie als Konsument.
6.1. Welches Recht gilt für Sie als Kunde?
Kurze Antwort: Es gilt das österreichische Gesetz für den Schutz von Kunden. Zusätzlich gelten die Grundregeln der Europäischen Union.
Grundlagen für den Schutz von Kunden:
Kaufen Sie in Österreich etwas ein? Dann schützt Sie das Gesetz. Diese Regeln helfen Ihnen:
1. Österreichisches Recht:
- Konsumentenschutzgesetz
- Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch
- E-Commerce-Gesetz (Gesetz für den Handel im Internet)
2. Recht der Europäischen Union (gilt in ganz Europa):
- Richtlinie für die Rechte von Kunden
- Datenschutzgrundverordnung (Regeln für Ihre persönlichen Daten)
- Richtlinie für den Handel im Internet
Was bedeuten diese Gesetze für Sie?
- Sie können Käufe im Internet innerhalb von 14 Tagen rückgängig machen.
- Sie haben 2 Jahre lang das Recht auf Gewährleistung. (Das heißt: Der Verkäufer muss Fehler am Produkt reparieren.)
- Das Gesetz schützt Sie vor unfairen Händlern.
- Alle Preise müssen für Sie klar und deutlich sein.
Kaufen Sie in einem anderen Land der Europäischen Union ein? Dann gelten die Grundregeln der Europäischen Union. Kaufen Sie etwas außerhalb der Europäischen Union? Dann gelten oft andere Gesetze. Bitte prüfen Sie das immer vor dem Kauf.
6.2. Wer kann mir außer einem Anwalt helfen?
Kurze Antwort: Die Internet Ombudsstelle hilft Ihnen kostenlos. Sie berät Sie. Und sie hilft bei Streit.
Diese Stellen helfen Ihnen:
1. Internet Ombudsstelle
Das ist die wichtigste Stelle für Kunden im Internet:
- Beratung: Die Stelle erklärt Ihnen Ihre Rechte. Das ist leicht verständlich und kostenlos.
- Vermittlung: Die Stelle spricht mit der Firma. Sie sucht gemeinsam nach einer Lösung.
- Einigung: Die Stelle hilft bei Streit. Sie finden eine Lösung ohne Gericht.
Kontakt: www.ombudsstelle.at oder beschwerde@ombudsstelle.at
2. Arbeiterkammer (AK)
Kostenlose Beratung für Mitglieder der Arbeiterkammer:
- Erste rechtliche Beratung
- Hilfe bei Beschwerden
- Vorlagen für Briefe
3. Verein für Konsumenteninformation (VKI)
- Beratung für wenig Geld
- Rechtliche Hilfe für Kunden
- Führt Musterprozesse. Das sind Klagen für viele betroffene Kunden.
Die Internet Ombudsstelle löst mehr als 70 Prozent der Fälle. Das dauert meistens 2 bis 4 Wochen. Die Hilfe ist für alle Kunden in Österreich kostenlos.
6.3. Ersetzt dieser Artikel eine Beratung von Fachleuten?
Kurze Antwort: Nein. Dieser Artikel ersetzt keine genaue Beratung für Ihren eigenen Fall.
Das müssen Sie beachten:
Das bietet dieser Artikel:
- Allgemeine Informationen für Kunden.
- Einen Überblick über Ihre Rechte im Gesetz.
- Erste Hilfe bei Problemen.
- Tipps für gute Beratungsstellen.
Das ersetzt dieser Artikel NICHT:
- Eine genaue Rechtsberatung für Ihren eigenen Fall.
- Das Prüfen von Ihren Verträgen und Dokumenten.
- Die Vertretung durch einen Anwalt vor Gericht.
- Ganz sichere Auskünfte zum Recht.
Holen Sie sich Hilfe von Profis: Jeder Fall ist anders. Die Informationen in diesem Artikel passen vielleicht nicht genau für Ihren Fall. Bitte fragen Sie bei wichtigen Dingen diese Stellen:
- Internet Ombudsstelle (kostet nichts): www.ombudsstelle.at
- Arbeiterkammer (kostet nichts für Mitglieder)
- Rechtsanwalt (bei schwierigen Fällen)
Wichtiger Hinweis zur Haftung: Sie entscheiden selbst über Ihre Schritte. Die Firma Webconsulting übernimmt keine Verantwortung für Ihre Entscheidungen. Wir haben alle Informationen gut geprüft. Aber Gesetze ändern sich. Manche Informationen können deshalb schon alt sein.
Zusammenfassung
Sie haben jetzt die wichtigsten Antworten. Es ging um häufige Fragen von Kunden. Dieses Wissen hilft Ihnen sehr. So schützen Sie Ihre Rechte im Internet.
| Thema | Wichtige Aussage |
|---|---|
| Verlängerung von einem Abo | Ein Abo darf sich nicht immer von selbst verlängern. Das Unternehmen muss Sie rechtzeitig informieren. Sie brauchen genug Zeit für eine Kündigung. Die Regeln dazu müssen im Vertrag stehen. |
| Kündigung | Sie können einfach mit einer E-Mail kündigen. Das Unternehmen darf kein spezielles Formular verlangen. Sie müssen sich auch nicht auf der Internetseite einloggen. |
| Rücktritt vom Vertrag | Sie haben im Internet ein Recht auf Rücktritt. Sie haben dafür 14 Tage Zeit. Sie müssen keinen Grund angeben. Das gilt auch bei Änderungen vom Vertrag. |
| Falsche Internetshops | Prüfen Sie das Impressum und die Bezahlung. Lesen Sie Bewertungen im Internet genau. Sehr billige Preise sind oft ein Warnsignal. Zahlen Sie niemals nur im Voraus. |
| Recht auf Gewährleistung | Sie haben 2 Jahre Recht auf Gewährleistung. Das gilt für Fehler am Produkt. In den ersten 12 Monaten hilft Ihnen das Gesetz. Der Verkäufer muss beweisen: Das Produkt war am Anfang fehlerfrei. |
| Rechte an Bildern | Niemand darf Fotos von Ihnen einfach veröffentlichen. Sie müssen vorher Ihre Erlaubnis geben. Sie haben einen guten Grund dagegen? Dann können Sie das Löschen der Bilder verlangen. |
| Datenschutz | Das Gesetz für den Datenschutz gibt Ihnen Rechte. Sie können Auskunft über Ihre Daten verlangen. Sie können auch Daten löschen lassen. Jedes Unternehmen muss Ihnen kostenlos antworten. Es muss Ihnen alle gespeicherten Daten zeigen. |
| Abbuchung vom Konto | Unternehmen buchen oft Geld von Ihrem Konto ab. Das nennt man SEPA-Lastschrift. Sie können eine Abbuchung rückgängig machen. Dafür haben Sie 8 Wochen Zeit. Sie müssen keinen Grund angeben. Informieren Sie danach die Bank und das Unternehmen. |
| Hilfe bei Streit | Die Internet Ombudsstelle hilft Ihnen bei einem Streit. Die Ombudsstelle vermittelt zwischen Ihnen und dem Unternehmen. Diese Hilfe kostet kein Geld. Die Bearbeitung dauert meistens 2 bis 4 Wochen. Die Ombudsstelle hilft meistens mit Erfolg. |
Hier finden Sie mehr Hilfe
Dieser Text ist nur für Ihre Information. Er ist keine rechtliche Beratung. Haben Sie genaue rechtliche Fragen? Dann fragen Sie direkt bei der Internet Ombudsstelle nach. Oder fragen Sie einen Rechtsanwalt.